Landgericht




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Protokoll der Hinrichtung

Am 23. November1944 wurde das Todesurteil in der Hinrichtungsstätte des Strafgefängnisses Wolfenbüttel vollstreckt. Dieser Vorgang genauestens protokolliert.

"Um 12 Uhr 07 wurde die Verurteilte gefesselt vorgeführt. Durch den Volstreckungsleiter wurde hierauf nach Feststellung der Persönlichkeit der Verurteilten Wazinski dem Scharfrichter der Antrag zur Vollstreckung des Urteils des Sondergerichts in Braunschweig vom 21. Oktober 1944 erteilt. Hierauf wurde der Kopf der Verurteilten mittels Fallbeils vom Rumpf getrennt. Der Leichnam wurde alsdann der Stadtpolizeibehörde in Wolfenbüttel zur Bestattung übergeben, da die Angehörigen der Verurteilten keinen Wunsch um Verabfolgung des Leichnams geäußert hatten.