Landgericht




Q: Gedenkstätte der JVA Wolfenbüttel. Aus: Knauer, Nationalsozialistische Justiz und Todesstrafe, S. 73.

Die Person Erna Wazinski

Es taucht dennoch ein Hindernis für den raschen Ablauf des Verfahrens auf. Die Angeklagte Erna Wazinski macht nämlich auf das Gericht nach der Lektüre der Anklageschrift einen guten Eindruck. Aus diesem Grund fordert Richter Lerche zum Wochenanfang, dass über Erna, die den Eindruck eines "harmlosen, ordentlichen Mädchens" gemacht hat seitens der Staatsanwaltschaft weiter Ermittlungen über die Lebensumstände von Erna Wazinski eingeleitet werden sollen. Das bereits gefällte Todesurteil behinderte jedoch die Objektivität der folgenden Ermittlungen maßgeblich.

Am Mittwoch, den 25. Oktober stößt Staatsanwalt Magnus auf einige äußerst positive Urteile über Erna, die jedoch wenig beachtet werden. So sagt Ernas Freundin Gerda K. in einem ähnlichen Tenor wie ihre Mutter Emmi K., dass Erna Wazinski "den besten Eindruck gemacht habe. Diese Fürsprache wird von Oberstaatsanwalt Hirte in seinem Bericht an den Reichsjustizminister jeder Glaubwürdigkeit beraubt, indem er betont, dass nicht nur die freundschaftliche Beziehung der Befragten zu Erna Wazinski sein Urteil bestätigt, sondern auch die Tatsache, dass sowohl die Mutter als auch die Tochter wegen Abtreibung vorbestraft sind.