Landgericht




Q: Stadtarchiv BS H XVI 7 (F1). Aus: Vögel, Der Fall Erna Wazinski, S.11.

Jugendamt

Das vernichtendste Urteil der Befragung, kam vom Braunschweiger Jugendamt, das mit der grausamen Genauigkeit einer nationalsozialistisch geprägten Institution ein äußerst schlechtes Bild von Erna entwarf. So wäre sie beispielsweise schon als Schulkind sehr frühreif und unkindlich gewesen. Im späten Arbeitsleben sei Erna dem Jugendamt als arbeitsscheue Simulantin aufgefallen, was sogar staatliche Eingriffe erfordert hätte. Aus einem recht zweifelhaften Arbeitsverhältnis bei dem Gastwirt Otto B. sei Erna sogar der Fürsorgeerziehung überwiesen worden.

Der Verweis auf mehrere Aufenthalte im Erziehungsanstalten und ein psychopatisches Gutachten, das Erna im ganzen als ein unreifes Mädchen mit erheblichen psychopatische Züge beschrieb, schlossen die Augen des Jugendamtes den Kreis. Erna wurde als "willensschwache, triebhafte aber voll einsichtsfähige junge Frau" dargestllt. Durch dieses Urteil wurde jede weitere Möglichkeit der Vernichtung unmöglich gemacht.