Landgericht




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Die Staatsanwaltschaft hat ermittelt

Zum Abschluss der nachträglichen Ermittlungen im Fall Erna Wazinski verfaßte das Sondergericht am 26.10.1944 einen Bericht an dem Reichsjustizminister. Dieses Schreiben basiert vor allem auf dem vernichtetendem Urteil das Jugendamtes.

Den nicht wenigen positiven Aussagen aus dem Lebenskreis von Erna Wazinski wird hingegen keinerlei Bedeutung beigemessen. Diese Aussagen seien von Personen gemacht worden, die wegen Arbeitsbummelei und Abtreibung bereits vorbestraft seien. So erklärt das Sondergericht das dieVerurteilte trotz ihrer Jugend keine Persönlichkeit sei, die Nachsicht verdiene.